Informationen zum Unterricht ab dem 19.04.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

schon fast traditionell gibt es auch in dieser Woche aktuelle Informationen zum Unterricht ab der kommenden Woche.

Bekanntlich startet ab Montag, den 19.04. (schönstes Datum des Jahres) der Unterricht für die Jahrgangsstufen 5-9 erneut in Form des nun schon bekannten Wechselmodells.

Das bedeutet, dass am kommenden Montag diejenigen Schülerinnen und Schüler zum Präsenzunterricht in die Schule kommen und mit dem WAK starten, die vor den Ferien am Donnerstag (25.03.) zuletzt in der Schule waren (A-Gruppen). Dementsprechend beginnt die B-Gruppe dann am Dienstag, den 20.04. (Gruppe, die am letzten Schultag in der Schule war). Das Wechselmodell läuft somit im gewohnten Turnus weiter.

Dieses Modell soll laut Ministerium solange gelten, bis der Inzidenzwert die „200er Marke“ überschreitet. Hierzu heißt es von Seiten des Ministeriums: „Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen – mit Ausnahmemöglichkeiten für Abschlussklassen – in ganz Deutschland Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 vor.“

Wie gewohnt, werden wir Euch und Sie schnellstmöglich informieren, sollte es diesbezüglich (auch in Bezug auf die Stadt Essen) neue Entwicklungen bzw. Entscheidungen geben.

Eine weitere wichtige Information, die aus der Schulmail des Landes NRW hervorgeht und Euch und Ihnen ebenfalls bereits bekannt sein dürfte, ist, dass zweimal wöchentlich verpflichtende Testungen in der Schule durchgeführt werden müssen. Alternativ kann auch ein negativer sogenannter „Bürgertest“ des Kindes vorgelegt werden, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Die Testpflicht ist in der Coronaberteuungsverordnung verankert.

An dieser Stelle sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass per Erlasslage nur Schüler die Schule besuchen dürfen, die an der Selbsttestung in der Schule (oder alternativ über ein offizielles Testzentrum ein negatives Ergebnis beibringen) teilnehmen. Eine Möglichkeit des Widerspruchs (wie vor den Ferien) besteht nicht mehr. Hierzu heißt es von Seiten des Ministeriums „Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht.“

Die Selbsttestungen finden jeweils zum Unterrichtsbeginn statt.

Der Abschlussjahrgang führt die Selbsttestungen ja bereits aus und bisher liefen die Selbsttest (wie auch vor den Ferien) problemlos. Wir werden natürlich so sensibel wie möglich mit den Testergebnissen umgehen und Schülerinnen und Schüler dabei begleiten. Für Euch, liebe Schülerinnen und Schüler, sei noch einmal gesagt, dass an einem positiven Ergebnis niemand selbst Schuld trägt (anders, als wenn man Karies bekommt, weil man sich nicht die Zähne putzt ;-)).

Es dient insgesamt der Sicherheit aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Aus den Rückmeldungen der 10er-Klassen lässt sich schließen, dass die Selbsttestung gar nicht so schlimm ist, wie oft behauptet wird. Diese sind bei den 10ern schon fast zur Routine geworden.

In diesem Sinne melden wir uns, wie oben bereits beschrieben, umgehend, sollten sich Änderungen ergeben. Wie wir alle wissen, kann dies schneller geschehen, als man manchmal denkt…